Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day – Tag der Inter* Sichtbarkeit
Am 26. Oktober 2024 ist Intersex Awareness Day – Tag der Inter* Sichtbarkeit. Die Landeskoordination Inter* NRW organisiert dieses Jahr eine Mitmach-Aktion um ein klares Zeichen gegen Inter* Feindlichkeit zu setzen! Unter dem Motto „Inter*Solidarität und Selbstbestimmung“ stehen Materialien zur Verfügung, mit denen Unterstützende online Sichtbarkeit schaffen können.
Inter* Menschen haben angeborene körperliche Geschlechtsmerkmale, die von der Medizin nicht als typisch männlich oder weiblich eingeordnet werden. Dies kann zum Beispiel die Chromosomen, die Geschlechtsorgane und/oder die Hormonproduktion betreffen. Es gibt zahlreiche Formen von Intergeschlechtlichkeit, die zum Teil bereits bei der Geburt oder erst im Laufe des Lebens sichtbar werden. Intergeschlechtlichkeit bedarf bis auf wenige Ausnahmen keiner Behandlung. Trotzdem werden inter* Menschen systematisch pathologisiert und medikalisiert.
Seit 2021 sollen Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Deutschland durch §1631e BGB vor normierenden Eingriffen gesetzlich geschützt werden. Allerdings hat das Gesetz große Lücken, die die Fortsetzung von inter* Genitalverstümmelung straffrei zulassen. OII Deutschland hat dies exemplarisch am Fall einer kürzlich ergangenen Entscheidung vom 6. März 2024 eines deutschen Familiengerichts aufgezeigt. Der Fall wurde von den Eltern eines minderjährigen inter* Kindes vorgebracht. Die Eltern beantragten eine Genehmigung zur Einwilligung eines operativen Eingriffs, der über medizinisch notwenige Behandlungen hinausging und die Genitalien des Kindes an gesellschaftliche Normen anpassen sollte. Das Gericht gab dem Antrag statt.[1]
Die LaKo Inter* NRW möchte das Bewusstsein für die Herausforderungen von inter* Menschen schärfen, Vorurteile abbauen und über Unwissenheit aufklären und lädt alle Interessierte ein, sich an der diesjährigen Aktion zu beteiligen.
[1] Kommentar und Stellungnahme von OII Deutschland: www.oiigermany.org/gemeinsamer-kommentar-deutsches-familiengericht-2024/
[…] Seit 2021 sollen Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Deutschland durch §1631e BGB vor normierenden Eingriffen gesetzlich geschützt werden. Allerdings hat das Gesetz große Lücken, die die Fortsetzung von inter* Genitalverstümmelung straffrei zulassen. OII Deutschland hat dies exemplarisch am Fall einer kürzlich ergangenen Entscheidung vom 6. März 2024 eines deutschen Familiengerichts aufgezeigt. Der Fall wurde von den Eltern eines minderjährigen inter* Kindes vorgebracht. Die Eltern beantragten eine Genehmigung zur Einwilligung eines operativen Eingriffs, der über medizinisch notwenige Behandlungen hinausging und die Genitalien des Kindes an gesellschaftliche Normen anpassen sollte. Das Gericht gab dem Antrag statt.[1] […]